Deckenwäscherei bei Tom Büttner

Wir waschen, imprägnieren und reparieren Ihre Pferdedecke.

Deckenwäscherei Tom Büttner Abschwitzdecke Dresden

Eine frisch gewaschene Decke bietet nicht nur hygienische Vorteile, sondern lässt Ihr Pferd in einem neuen Glanz erstrahlen.

Wir übernehmen für Sie gern das umständliche Waschen von Pferde- und Satteldecken. Um ein optimales Waschergebnis zu garantieren, nutzen wir nur spezielle Maschinen und ausgesuchte Waschmittel nach höchsten Standards.  Gern imprägnieren wir in diesem Schritt Ihre Outdoordecken oder pflegen Ihre Lammfelldecke mit speziellem Waschmittel.

Preisliste:

Kleinteile waschen pro Stück

7,95 €

Schabracke / Satteldecke waschen

9,95 €

Abschwitzdecke waschen

14,95 €

Fliegendecke waschen

14,95 €

Pferdedecke waschen

24,95 €

Imprägnierung inkl. Booster

12,00 €

Lammfellartikel waschen

16,95 €

Halsteil waschen

9,95 €

Westernpad 1x waschen

24,95 €

Westernpad 2x waschen

29,95 €

Transportgamaschen waschen (Satz 4 Stück)

19,95 €

Expresswäsche

+ 35 %

Ist zur Sachgerechten Reinigung eine besondere manuelle Vorbehandlung erforderlich, kann der hierdurch entstehende Mehrarbeitsaufwand berechnet werden.   

 

Achtung:

Um die Verbreitung von Ektoparasiten und Infektionen zu verhindern, bitten wir Sie, die trockenen Decken von befallen Pferden nur in luftdicht-verschlossenen Behältnissen (z. B. Mülltüten) zu uns zu bringen. Diese werden gesondert gewaschen und speziell behandelt. Nur so können wir das Pferd auch gegen einen Wiederbefall schützen.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Reinigungsleistungen (AGB)

 

  • 1 Vertragsschluss, Abgabe des Reinigungsgutes

Der Textilreinigungsvertrag kommt zustande zwischen dem Kunden und der Sattlerei Tom Büttner (nachfolgend: „Reinigungsbetrieb“) durch Abgabe des Reinigungsgutes und Annahme des Auftrags.

  • 2 Rückgabe und Aufbewahrung des Reinigungsgutes

Die Abholung des Reinigungsgutes hat innerhalb von zwei Wochen nach Benachrichtigung über die Fertigstellung per E-Mail zu erfolgen.

Der Reinigungsbetrieb behält sich vor nach Ablauf von vier Wochen nach Benachrichtigung eine Lagergebühr in Höhe von 5,00 € je angefangenem Monat in Rechnung zu stellen.

Das Reinigungsgut wird grundsätzlich bis zu einem Jahr nach Benachrichtigung aufbewahrt. Nach Ablauf dieses Jahres ist der Reinigungsbetrieb zur gesetzlich vorgesehenen Verwertung berechtigt, es sei denn, der Kunde meldet sich vor der Verwertung. In der Regel wird das Reinigungsgut karitativen Einrichtungen kostenlos überlassen, sofern sich der Kunde trotz zumutbarer Kontaktversuche nicht meldet.

  • 3 Pflichten des Reinigungsbetriebes

Die Reinigung der Textilien wird fachgerecht gemäß den Pflegeanleitungen der Hersteller des Reinigungsgutes ausgeführt. Sollten mehrere Pflegemethoden gemäß Pflegekennzeichnung des Herstellers möglich sein, wird die Pflegemethode gewählt, welche die nach fachmännischer Einschätzung für die Art der Verschmutzung und das vorliegende Material am geeignetsten ist.

Ist zur sachgerechten Reinigung eine besondere manuelle Vorbehandlung erforderlich, kann der hierdurch entstehende Mehrarbeitsaufwand berechnet werden. Soweit der erhöhte Aufwand bei Annahme des Auftrags absehbar ist, weist der Reinigungsbetrieb den Kunden hierauf hin.

Befindet sich in dem Reinigungsgut kein Pflegeetikett des Herstellers (z. B. durch den Kunden entfernt), erfolgt eine Reinigungsbehandlung grundsätzlich ohne Garantie und auf Verantwortung des Kunden. Der Reinigungsbetrieb wird die Reinigungsbehandlung aufgrund fachmännischer Gesichtspunkte (Erfahrung und Ausbildung) auswählen. Aufgrund der Vielzahl der verarbeiteten Materialen eines Reinigungsgutes kann aber ohne Kenntnis des Pflegehinweises des Herstellers kein Schaden ausgeschlossen und keine Haftung übernommen werden.

  • 4 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat bei Übergabe des Reinigungsgutes auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind (z. B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung), hinzuweisen. Besteht beim Kunden der Verdacht, dass das Reinigungsgut von Parasiten befallen sein könnte, ist der Kunde verpflichtet, das betroffene Reinigungsgut luftdicht verpackt anzuliefern und den Verdacht auf Befall dem Personal bei Abgabe ausdrücklich mitzuteilen.

Befindet sich im Reinigungsgut keine Pflegekennzeichnung, ist der Kunde verpflichtet, hierauf hinzuweisen. Der Kunde hat sämtliche Gegenstände vor der Übergabe an den Reinigungsbetrieb aus dem Reinigungsgut zu entfernen.

Der Kunde ist weiter verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf offensichtliche Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung innerhalb einer Frist von 24 Stunden nach Abholung anzuzeigen. Der Kunde ist weiter verpflichtet, eine etwaige Verwechselung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten unverzüglich anzuzeigen.

  • 5 Haftung, Mängel am eingelieferten Reinigungsgut

Der Reinigungsbetrieb ist nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden, soweit dies nicht durch eine einfache, fachmännische Warenschau vorhersehbar war. Hierzu zählen u. a. Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierung, Beschichtungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel.

Eine Haftung des Betriebes ist ausgeschlossen, soweit die Reklamation nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Abholung erfolgt.

Der Reinigungsbetrieb haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haftet der Reinigungsbetrieb nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden.

Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhergesehene Schäden (verborgene Mängel) ist ausgeschlossen. Jede weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen.

Der Anspruch auf Schadensersatz umfasst den Wiederbeschaffungswert. Das ist der Wert der Ersatzbeschaffung unter Abzug eines prozentualen Wertverlustes des Reinigungsgutes durch Benutzung und Zeitablauf.

 

letzte Aktualisierung: 01.03.2026

Sattelservice

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